Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie konnten wir die steigenden Kosten auf den Energiemärkten lange Zeit für Sie auffangen und die Preise nahezu drei Jahre konstant halten. Leider müssen wir nun aufgrund der weiterhin dramatischen Entwicklung auf den Strombörsen den Strompreis wie die Mehrzahl der Anbieter in Deutschland zum 01. Januar 2023 vor allem auf Grund deutlich gestiegener Beschaffungskosten erhöhen.
Die genauen Veränderungen können Sie der umseitigen Preisübersicht entnehmen. Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage und unter Berücksichtigung der bundesweit einheitlich geltenden Grundversorgungsverordnung (StromGVV) §5 Abs. 2 bzw. der Allgemeinen Stromlieferbedingungen Ihres Stromliefervertrages.
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh (Kilowattstunden) ergeben sich durch die Preiserhöhung monatliche Mehrkosten in Höhe von rund 40 Euro (brutto).
Uns ist bewusst, dass die hohen Energiepreise eine enorme Belastung darstellen. Vor allem in der aktuellen Energiekrise stehen die Stadtwerke Tirschenreuth als Partner an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden. Bei Fragen zu den Veränderungen oder der genauen Zusammensetzung der Zahlen stehen wir Ihnen jederzeit unter 09631/7019-16 zur Verfügung. Nützliche Tipps zum Energiesparen finden Sie im Internet unter www.stadtwerke-tir.de/strom. Und auch für ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Kundenzentrum in Tirschenreuth nehmen wir uns gerne Zeit.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in die Stadtwerke Tirschenreuth. Sie können sich auch in Zukunft auf eine sichere Energieversorgung, faire Konditionen und eine transparente Preispolitik verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Stadtwerke Tirschenreuth
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung (ab 01.01.2023)
Preisbestandteile Strom (ab 01.01.2023)
Fragen & Antworten zu den Strompreisen
Wie viel kostet mein Strom?
| Preise bis | Preise ab | ||
| netto | brutto | netto | brutto |
Grundpreis pro Jahr | 75,40 € | 89,73 € | 85,40 € | 101,63 € |
Verrechnungspreis pro Jahr - Eintarifzähler | 25,50 € | 30,35 € | 25,50 € | 30,35 € |
Verrechnungspreis pro Jahr - Mehrtarifzähler | 45,00 € | 53,55 € | 45,00 € | 53,55 € |
Arbeitspreis Strom pro kWh ohne Schwachlastregelung mit Schwachlastregelung Hochtarif mit Schwachlastregelung Niedertarif |
21,72 ct 25,19 ct 18,97 ct |
25,84 ct 29,97 ct 22,57 ct |
32,96 ct 37,24 ct 30,67 ct |
39,22 ct 44,32 ct 36,50 ct |
Die vorgenannten Nettostrompreise (ohne Umsatzsteuer) enthalten die Stromsteuer, Konzessionsabgaben, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG), den Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach dem §19 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach §17f Absatz 5 EnWG und die Umlage Abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV. Die vorgenannten Bruttopreise (mit Umsatzsteuer) enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe (aktuell 19 %). Sie sind auf zwei Stellen hinter dem Komma rechnerisch gerundet. Bei der Rechnungsstellung werden die Nettopreise zugrunde gelegt. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag der Rechnung erhoben. Die Veränderungen der einzelnen Preisbestandteile können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.
Welche Verbraucherrechte habe ich aus der Preiserhöhung?
Mit der Preisänderung steht Ihnen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Soll ich meine Zählerstände melden?
Wir errechnen Ihren Zählerstand automatisch zum 01.01.2023 im Zuge der Jahresabrechnung. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wird der Abschlag automatisch angepasst?
Ihren aktuellen Abschlag passen wir im Zuge der Jahresabrechnung automatisch an den aktuellen Verbrauch und Preis an.