Strompreisbremse

Kostenlose Hotline für Fragen zur Energiepreisbremse:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert kostenlos unter der Nummer: 0800-7888900 über Verbraucherfragen zur Energiepreisbremse.

 

20.12.2023

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

 

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 Cent für die Kilowattstunde Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Es lohnt sich also, den Stromverbrauch zu reduzieren!

 

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.

Die Energiepreisbremsen starteten im März 2023, rückwirkend ab Januar 2023 und sind bis Ende 2023 begrenzt. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die Zahlung der Entlastungsbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung!

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website www.stadtwerke-tir.de (www.sparenwasgeht.de).

 

Kunden mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Ab dem 01.08.2023 gilt bei Verträgen mit Hochtarif- (HT) bzw. Niedertarifzeiten (NT) pro Jahr eine neue Regelung mit einem individuellen Referenzpreis (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen inklusive USt.). Dieser errechnet sich als gewichteter Durchschnitt zwischen 40 ct/kWh in der HT-Zeit und 28 ct/kWh in der NT-Zeit. Die Gewichtung ergibt sich aus dem Anteil der HT-Zeit bzw. NT-Zeit in einer Woche. Die genaue Entlastung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben finden Sie in Ihrer Rechnung.

 

Für unsere Kundinnen und Kunden ohne Schwachlastregelung, liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter

40 Cent pro Kilowattstunde. Hier greift die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse. Sie profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke Tirschenreuth als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Haushaltsstrom in der Grundversorgung bei den Stadtwerken Tirschenreuth liegt aktuell bei 36,84 Cent brutto – und damit um 3,16 Cent unter der Preisbremse. Ihr Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

 

 

Kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh bzw. registrierender Leistungsmessung

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Erfolgt die Belieferung mit Strom über eine Verbrauchsstelle mit Standardlastprofil gilt die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose. Bei einer Verbrauchsstelle mit registrierender Leistungsmessung (z. B. Großkunden), ist für die Berechnung des Entlastungskontingentes die im Jahr 2021 gemessene Verbrauchsmenge entscheidend.

Verbrauchen Sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den Sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.